Abmelden einer Wohnung
Bitte beachten:
Für diese Dienstleistung im Bürger-Service des Rathauses Vellmar ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig!
Termine können Sie:
- hier online vereinbaren
- telefonisch unter 0561 8292-0 vereinbaren
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde/Stadtverwaltung anmelden.
Für die Abmeldung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr muss die Person sorgen, aus deren Wohnung das Kind oder der Jugendliche auszieht.
Voraussetzungen
Sie sind mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz in der Stadt Vellmar gemeldet.
Verfahrensablauf
Nach Ihrem Auszug haben Sie mehrere Möglichkeiten, Ihre Wohnung abzumelden:
- persönliche Vorsprache im Bürger-Service mit vorheriger Terminvereinbarung
- Nebenwohnungen können von zu Hause aus über den Online-Dienst abgemeldet werden
- schriftlich per Post
Eine Bestätigung der Wohnsitzabmeldung wird Ihnen per Post an die neue Adresse geschickt.
Erforderliche Unterlagen
- Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen (Personalausweis / Reisepass / Nationalpass und Aufenthaltstitel)
Fristen
Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich, muss aber bis zwei Wochen nach dem Auszug vorgenommen werden.
Rechtsgrundlagen/Quellen